Erbrecht + Nachfolgeplanung

Damit Erbfragen für Sie nicht zum Familienstreit ohne Ende werden

Erben ist kein Kinderspiel. Es kompliziert, sorgt bei Nichtjuristen schnell für Irrtümer und immer schwingen starke Emotionen mit. Damit Sie und Ihre Familie nicht über die Vermögensnachfolge in Streit geraten, sollten Sie die Nachfolgeplanung – erstens – frühzeitig angehen – zweitens – in Ihrer Familie offen besprechen und – drittens – einen erfahrenen Spezialisten für Erbrecht zu Rate ziehen. Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann unterstützt Erblasser, Erben und enterbte Nachkommen umfassend bei der Lösung ihrer erbrechtlichen Probleme und bei der Nachfolgeregelung.

Patrick J. Elixmann, LL.M. - Rechtsanwalt und Notar in Soest

Wie löst man Erbstreit? Sie müssen die Rechte aller Beteiligten kennen, ihre Motive verstehen und ihre Denkweise erfassen, dann gut verhandeln. Der Gang vor Gericht ist die Ultima Ratio.

„Stärken, die Ihnen nutzen“

Umfassende Nachfolgegestaltung

Steuerrechtliche Kompetenz

Finanzrechtliche Kompetenz

Kompetenz als Wirtschaftsmediator

Zielführende Verhandlungsführung

„Das kann ich als Rechtsanwalt für Sie im Erbrecht tun“

I. Für vermögende Erblasser + Unternehmer – Rechtsberatung zum Erbrecht vor dem Erbfall

Rechtsberatung: Was ist gesetzliche Erbfolge? Was bedeutet „enterben“ laut Gesetz und wieso führt das zu häufigen Missverständnissen? Welche Nachkommen haben Anspruch auf einen Pflichtteil und wie hängt das mit dem rechtlichen Sachverhalt des Enterbens zusammen? Als Fachanwalt für Erbrecht informiere ich Sie über Bestimmungen im Erbrecht, die für Sie wichtig sind. Und ich zeige Ihnen genau auf, wie Sie die Nachfolge für Ihr Vermögen rechtssicher gestalten können.

Testament: Ob Alleinstehend oder als Ehepaar, eingetragene Lebenspartnerschaft oder unverheiratete Lebensgemeinschaft: Für jeden gibt es das passende Testament. Als Notar und Fachanwalt für Erbrecht achte ich darauf, dass Ihr Testament auch wirklich zu Ihren Vorstellungen und Zielen passt, zum Beispiel zu Ihrem Wunsch nach bestmöglicher Absicherung für Ihren Ehe- oder Lebenspartner. Sie profitieren von einer rechtlichen Beratung, die auch die oft vielfältigen Beziehungen und die Kommunikation in Ihrer Familie berücksichtigt. Nur so erhalten Sie ein Testament, das von Ihren Erben und enterbten Nachkommen respektiert und befolgt wird.

Erbvertrag: Die Alternative zum Testament heißt Erbvertrag und wird in der Familie verhandelt. Der Erbvertrag empfiehlt sich insbesondere für Familien mit Unternehmen und großen Vermögen. Vereinfacht gesagt, vereinbart die ältere Generation mit der nachfolgenden Generation, wie die Nachfolge für das Familienvermögen geregelt werden soll. Ein häufiger Baustein ist der Erbverzicht einzelner Nachkommen mit dem Ziel, dass das Familienunternehmen auch in der nächsten Generation in der Hand eines Erben oder einer Erbin bleiben kann. Bei den oft sensiblen Verhandlungen, die neben fachlichem Wissen auch ein profundes Verständnis für die psychologischen Mechanismen in Familien und damit viel Fingerspitzengefühl verlangen, können Sie bei mir neben meiner praktischen Erfahrung auch auf meine zusätzliche Ausbildung zum Mediator verlassen.

Vermächtnis: Mit einem Vermächtnis bestimmen Sie für bestimmte Vermögensgegenstände, zum Beispiel einzelne Möbelstücke oder Schmuck, wer diese später bekommen soll. Mit solchen Übertragungen können Sie auch solchen Menschen Erinnerungsstücke vermachen, die nicht zu ihren Erben gehören. Ich erkläre Ihnen genau, welche rechtlichen Detailfragen Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag um ein Vermächtnis ergänzen möchten.

Erbschaftssteuer: Bei der Nachfolgeplanung für größere Vermögen müssen Sie unbedingt mit dem Fiskus rechnen. Zwar gibt es bei der Erbschaftssteuer Freibeträge. Doch die reichen bei größeren Vermögen nicht aus. Als Folge kann die Erbschaftssteuer die Erben von Grundstücken, Immobilien, Arztpraxen, Unternehmen und Wertpapieren so weit belasten, dass sie Teile des geerbten Vermögens abstoßen müssen. Doch es gibt legale Möglichkeiten, die Belastung durch Erbschaftsteuer zu minimieren. Wichtig ist zweierlei: Sie brauchen einen Experten, der neben den erbrechtlichen auch die steuerlichen Sachverhalte beherrscht. Und Sie sollten frühzeitig mit der Nachfolgeplanung beginnen. Zeit ist für eine steueroptimale Vermögensnachfolge ein entscheidender Faktor. Wenn Sie mit meiner Kanzlei zusammenarbeiten, erhalten Sie die bestmögliche Beratung auf Grundlage einer breitgefächerten Expertise und Erfahrung (siehe Anwaltsprofil). Auf den Punkt gebracht, arbeite mit Ihnen und Ihren Nachfolgern bei der steueroptimierten Nachfolgeplanung am Erhalt Ihres Familienvermögens.

Vorzeitige Vermögensübertragung: Die vorzeitige Erbfolge (auch vorweggenommene Erbfolge genannt) ist ein wichtiges Instrument für die steuerlich optimierte Nachfolgeplanung. Im Kern verschenken Sie bei der vorzeitigen Erbfolge einzelne Vermögenswerte, etwa Immobilien oder Anteile an einem Unternehmen, schon zu Lebzeiten an Ihre Nachkommen. Solche Schenkungen unterliegen wie später das Erbe im Prinzip der gleichen Steuer, nur dass diese dann nicht Erbschaftssteuer sondern Schenkungssteuer heißt. In beiden Fällen gibt es, und das ist die gute Nachricht, die gleichen Steuerfreibeträge. Genau diesen Sachverhalt können Sie zum Wohl Ihrer Familie für den Erhalt Ihres Vermögens nutzen. Wichtig ist: Sie müssen die vorzeitige Erbfolge frühzeitig regeln. Denn es gibt Fristen. Wer diese Gestaltungsoption zu lange auf die lange Bank schiebt, riskiert ihren Erfolg. Kommt es nur wenige Jahre nach einer Schenkung zum Erbfall, zählen die im Zuge der vorzeitigen Erbfolge verschenkten Vermögenswerte bei der Berechnung der Erbschaftssteuer plötzlich doch wieder mit. Ich bin Fachanwalt für Erbrecht und geprüfter Unternehmensnachfolgeplaner und kann Ihnen auf Grundlage dieses Expertenwissens und meiner langjährigen Beratungserfahrung genau aufzeigen, wie Sie Ihr Vermögen in zeitlich und wertmäßig optimal aufeinander abgestimmten Teilschritten an die nächste Generation übertragen können. Außerdem berate ich Sie ausführlich, wie Sie bei der vorzeitigen Erbfolge auch an Ihre persönliche Sicherheit denken. Zu den wichtigsten „Sicherheitsgurten“ für die vorzeitige Erbfolge gehören Wohnrechte, Nießbrauchrechte und Rückfallklauseln. Diese gestalte ich mit Ihnen so aus, dass Sie Ihre Interessen für jeden Eventualfall einer unerfreulichen familiären Entwicklung wahren können.

Pflichtteilsanspruch: Wenn Sie ein Testament aufsetzen oder mit Nachkommen einen Erbvertrag vereinbaren, sollten Sie unbedingt an das Thema Pflichtteile denken. Auf dieses haben laut Erbrecht vor allem Ihre Kinder oder Ihr Ehepartner einen Anspruch, sofern Sie diese nicht im Testament oder Erbvertrag als Erben einsetzen. Als erfahrener Fachanwalt für Erbrecht kann ich Sie in allen Fragen zum Pflichtteilsrecht umfassend beraten. Ich stelle für Ihre individuelle Familiensituation sämtliche Ansprüche auf Pflichtteil fest, berechne die Höhe dieser Pflichtteilsansprüche und zeige Ihnen auf, wie Sie mit den Ansprüchen von einzelnen Pflichtteilsberechtigten umgehen können. Eines vorab: Der Handlungsspielraum ist insbesondere dort begrenzt, wo Erblasser einen ihrer Nachkommen komplett vom Erbe fernhalten möchten.

Nachkommen „enterben“: Sie halten einen Sohn oder eine Tochter für undankbar oder unwürdig? Sie wollen einzelne Nachkommen komplett vom Erbe ausschließen, weil diese es Ihrer Ansicht nach nicht anders verdient haben? Doch Vorsicht! Mit einem schlichten Ausschluss vom Erbe im Testament ist das nicht zu machen. Der Grund: Die eigenen Kinder haben als direkte Nachkommen einen rechtlich festgelegten Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag nicht als Erben eingesetzt wurden. Das Gesetz lässt den völligen Ausschluss der pflichtteilsberechtigten Nachkommen vom Erbe nur in extremen Sonderfällen zu. Als Fachanwalt für Erbrecht und erfahrener Praktiker kenne ich die vom Gesetzbuch und von der Rechtsprechung gezogenen Grenzen des Machbaren. Auf dieser Grundlage erkläre ich Ihnen genau, wo Sie beim „Enterben“ an die rechtlichen Grenzen stoßen und welche legalen Register Sie ziehen können, damit ein ungeliebter Nachkomme im Erbfall möglichst leer ausgeht.

Testamentsvollstrecker: Wenn Sie sich sicher sein wollen, dass Ihre Nachkommen Ihren letzten Willen auch wirklich umsetzen, ohne sich und das Erbe in einem schier endlosen Erbstreit aufzureiben, dann sollten Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Als geprüfter Testamentsvollstrecker sorge ich im Erbfall in Ihrem posthumen Interesse dafür, dass alle erbrechtlichen Pflichten ordentlich erledigt werden und der Nachlass in Ihrem Sinne auf Ihre Erben aufgeteilt wird. Insbesondere bei Erbengemeinschaften, die sich bei der Erbauseinandersetzung erfahrungsgemäß häufig in Erbstreitigkeiten verstricken und damit das geerbte Vermögen strapazieren, macht sich ein professioneller Testamentsvollstrecker bezahlt, der emotional nicht involviert ist, das Erbrecht souverän beherrscht und gut verhandeln kann.

Auslandsvermögen: Das deutsche Erbrecht greift nicht in jedem Erbfall. Der Grund: In der EU bestimmt grundsätzlich der letzte gewöhnliche Aufenthalt des verstorbenen Erblassers, nach welchem nationalen Recht der Erbfall abgewickelt werden muss. Das betrifft nicht zuletzt die Berechnung der Erbschaftssteuer. Als Fachanwalt für Erbrecht und Experte für die internationale Vermögensnachfolgeplanung erkläre ich Ihnen, wie Sie die Wahl des nationalen Erbrechts zum wirtschaftlichen Erhalt Ihres Familienvermögens beeinflussen können. Diesen Spielraum können Sie zum Beispiel nutzen, um Auslandsimmobilien oder Anteile an Unternehmen im Ausland steueroptimal zu vererben.

I. Für Erben + Erbengemeinschaften – Rechtsberatung zum Erbrecht im Erbfall

Erbfall abwickeln: Mit das Erste, worum Sie sich im Erbfall kümmern müssen, sind bürokratische Pflichten. Ich unterstütze Sie, erstens den Erbschein zu beantragen und zweitens sorgfältig zu prüfen. Ich berate Sie auch in Bezug auf den Umgang mit Behörden und sorge in Ihrem Interesse für eine geordnete Abwicklung von Verträgen, die der Verstorbene zu Lebzeiten mit Banken, Versicherungen, Vermietern und anderen abgeschlossen hat.

Im Ausland erben: Wenn der Erblasser im Ausland gestorben ist oder Sie Immobilien, Unternehmensanteile oder anderes Vermögen im Ausland erben, müssen Sie sich erbrechtlich auf ganz spezielle Herausforderungen gefasst machen. Auslandsvermögen macht den Erbfall für die Erben noch komplizierter als es sowieso schon ist. Denn bei Auslandsvermögen gilt im Erbfall nicht automatisch das deutsche Erbrecht. In der Europäischen Union gilt, dass in einem Erbfall grundsätzlich das Erbrecht desjenigen Staates anzuwenden ist, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Als Fachanwalt für Erbrecht und Experte für die internationale Nachfolgeplanung erkläre ich Ihnen genau, welche Besonderheiten Sie beachten müssen, wenn Sie Vermögen im Ausland erben, und unterstütze Sie bei der Abwicklung. Ziel ist, dass Sie und Ihre Miterben möglichst schnell und effizient an Ihr Erbe im Ausland kommen.

Erbauseinandersetzung: Im Erbfall müssen die Erben zwei große Aufgaben bewältigen: Zunächst müssen Sie feststellen, welcher Überschuss nach Abzug aller Verbindlichkeiten übrig bleibt. Schließlich müssen Sie diesen Überschuss auf alle Erben aufteilen. Als Fachanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie bei der Erbauseinandersetzung durch eine korrekte Berechnung des Nachlassüberschusses und bei der anschließenden Verteilung. Sofern es mehrere Erben gibt, erfordert die Erbauseinandersetzung viel Verhandlungsgeschick. Als erfahrener Fachanwalt für Erbrecht setze ich mich dafür ein, dass Ihre Interessen bei der Erbauseinandersetzung nicht zu kurz kommen.

Pflichtteilsverbindlichkeiten der Erben: Wenn Sie vom verstorbenen Erblasser als Erbin beziehungsweise Erbe eingesetzt wurden, aber noch Geschwister da sind, die der Erblasser in seinem Testament nicht als Erben eingesetzt, also im rechtlichen Sinne enterbt hat, müssen Sie sich unbedingt den Themen Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche stellen. Ich unterstütze Sie und Ihre Miterben beim wirtschaftlichen Management von berechtigten Ansprüchen auf einen Pflichtteil und bei der Abwehr von unberechtigten Pflichtteilsansprüchen.

Erbe ausschlagen: Keiner kann Sie zwingen, etwas zu erben. Tatsächlich ist es in manchen Fällen wirtschaftlich besser, ein Erbe auszuschlagen. Beispiele: Sie wissen, dass der verstorbene Erblasser vor allem Schulden hinterlassen hat. Dann sollten Sie das Erbe besser ausschlagen. Oder Sie fühlen sich vom Testament benachteiligt, weil Sie zwar Erbin oder Erbe sind, jedoch vom verstorbenen Erblasser mit einem viel zu kleinen Anteil am Erbe abgespeist wurden. Doch Vorsicht! Bevor Sie das Erbe ausschlagen, sollten Sie klären, was in diesem Fall die optimale Strategie ist. Als Fachanwalt für Erbrecht und Experte für Nachfolgeplanung kläre ich für Sie, in welchen Fall Sie wirtschaftlich besser gestellt sind: Entweder Sie nehmen das Erbe an und begnügen sich mit dem im Testament festgelegten Anteil oder sie lehnen das Erbe ab und beanspruchen den Pflichtteil.

Erbrecht für Ehegatten / eingetragene Lebenspartnerschaften: Als Witwe oder Witwer treten Sie nicht automatisch die Nachfolge für das gesamte Vermögen Ihres verstorbenen Lebenspartners an. Es sei denn, Sie haben mit Ihrem Ehepartner beziehungsweise Ihrer Lebenspartnerin vorgesorgt und ein Ehegattentestament aufgesetzt. Genau so etwas ist das bekannte Berliner Testament. Im Erbfall sollten Sie Ihre rechtliche Stellung als verwitweter Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin des oder der Verstorbenen möglichst zeitnah klären. Das kann ich für Sie im Erbfall leisten: Ich entlaste Sie bei den bürokratischen Pflichten, berate Sie umfassend zur rechtlichen Abwicklung von Verträgen des oder der Verstorbenen und setze mich für Ihre Rechte als Witwe bzw. Witwer ein.

Erbstreit bewältigen: Kommt es im Erbfall zum Konflikt, liegt das in rund 70 Prozent der Fälle an einem sogenannten Laientestament. Bei diesen schlagen sich die Erben vor allem mit missverständlichen und rechtlich unwirksamen Formulierungen herum. Kein Erbstreit, bei dem es nicht auch um emotionale Befindlichkeiten geht. Das macht die rechtlich sowieso schon vertrackte Angelegenheit in jedem Fall noch komplizierter. Je früher Sie mich im Fall eines Erbstreits ansprechen, desto eher können wir Lösungsstrategien entwickeln. In vielen Fällen lässt sich ein ausufernder Erbstreit durch eine geschickte Verhandlungsführung vermeiden. Als Ihr Rechtsanwalt behalte ich in Ihrem Interesse auch in Konfliktsituationen einen kühlen Kopf, wo Familienmitglieder häufig zu emotional denken und handeln. Erbstreit lässt sich dort lösen, wo die Beteiligten grundsätzlich dazu bereit sind. Das ist leider nicht immer der Fall. Wenn nötig, setzen wir Ihre Rechte auf dem Rechtsweg und vor Gericht durch.

III. Für enterbte Nachkommen + Pflichtteilsberechtigte – Rechtsberatung zum Pflichtteilsrecht im Erbfall

Testament prüfen / Erbvertrag prüfen: Nicht jedes Testament beziehungsweise jeder Erbvertrag ist rechtswirksam. In manchen Erbfällen tauchen gleich mehrere Testamente auf. Bleibt die Frage: Welches Testament ist gültig? Wenn Sie im Erbfall Zweifel am Testament oder Erbvertrag haben, können Sie mich als Fachanwalt für Erbrecht und erfahrenen Experten für Testamente mit der rechtlichen Prüfung beauftragen. So finden Sie zuverlässig heraus, ob oder welches Testament rechtlich gültig ist, wie angreifbar das Testament ist und wo Sie rechtliche Hebel ansetzen können, um Ihre berechtigten Interessen zu wahren.

Pflichtteilsanspruch berechnen: Wenn Sie nicht im Testament oder Erbvertrag bedacht wurden, gelten Sie im rechtlichen Sinne als enterbt. Vorausgesetzt Sie gehören zu den engsten Angehörigen des Verstorbenen. Nur in diesem Fall haben Sie Anspruch auf einen Pflichtteil. Als Fachanwalt für Erbrecht kann ich für Sie zuverlässig klären, ob Sie zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Nachkommen eines Erblassers gehören.

Pflichtteilsanspruch durchsetzen: Ihren Anspruch auf Pflichtteil setzen wir zusammen systematisch durch. In einem ersten Schritt mache ich für Sie Ihren Auskunftsanspruch geltend. Damit erhalten wir von den Erben alle nötigen Informationen, die ich benötige, um Ihren Pflichtteil korrekt zu berechnen. Nachdem ich Ihre Ansprüche geklärt habe, verhelfe ich Ihnen bei den Erben zu Ihrem Recht. Mit einer vernünftigen Verhandlungsführung können wir einen ausufernden und zermürbenden Erbstreit in aller Regel vermeiden. Vernünftig heißt in diesem Zusammenhang: Wir begründen Ihre Ansprüche gegenüber den Erben sachlich fundiert, bleiben im Auftreten korrekt und bestehen auf einer Lösung, die Ihre Rechte als naher Angehöriger des Verstorbenen respektiert und sich für Sie auch in wirtschaftlicher Hinsicht lohnt. Wo sich Erben einer fairen Lösung hartnäckig verweigern, vertrete ich Ihre berechtigten Ansprüche auf einen angemessenen Pflichtteil nötigenfalls vor Gericht.

Pflichtteilsergänzungsansprüche ermitteln und durchsetzen: Enterbte Nachkommen können von den Erben unter Umständen mehr als nur den Pflichtteil fordern. Das Sahnehäubchen heißt juristisch: Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser Anspruch ist ein Ausgleich für solche Vermögenswerte, die der verstorbene Erblasser schon zu Lebzeiten an seine Erben verschenkt hat. Als Ihr Rechtsanwalt nehme ich alle Schenkungen des verstorbenen Erblassers an die Erben genau unter die Lupe und prüfe, in welcher Höhe Sie als pflichtteilsberechtigter Nachkomme von den Erben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch verlangen können.


P. J. Elixmann

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Rechtsanwalt + Notar

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